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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Übertragung einer Rückdeckungs- auf eine Einzelversicherung

| Scheidet ein Arbeitnehmer wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der Rückdeckungsversicherung aus und werden das Deckungskapital und die Überschüsse aus der Rückdeckungsversicherung auf eine neue Einzelversicherung des (ehemaligen) Arbeitnehmers übertragen, fließt ihm der Übertragungswert mit der Übertragung zu. Der Wert ist in dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu erfassen, so das FG Baden-Württemberg. |

 

Beachten Sie | Unerheblich ist, wann der Versicherer die Umbuchung auf die Einzelversicherung durchführt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2011, Az. 7 K 3446/08; Abruf-Nr. 121952; rechtskräftig).

Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 34868080