Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Ein Schaden - mehrere Anspruchsgegner: Wer haftet?

| Im Schadensfall kommt es nicht selten vor, dass einem Versicherungsnehmer (VN) Ansprüche gegen seinen eigenen Versicherer als auch gegen den Schadenverursacher zustehen. In der Praxis wird das wie folgt gelöst. |

 

Schädiger und Versicherer haften

Ein Beispiel zu einem Leitungswasserschaden aus dem Vermietungsbereich veranschaulicht, wem welche Ansprüche bei dem Wasserschaden zustehen und wie damit verfahren wird.

 

  • Leitungswasserschaden

Der Mieter einer Wohnung verursacht schuldhaft einen Leitungswasserschaden.

Der Wohnungseigentümer hat zwei Ansprüche:

  • Der Mieter haftet aus Verletzung mietvertraglicher Pflichten aus § 280 BGB oder wegen Eigentumsschädigung aus § 823 Abs. 1 BGB.
  • Gleichzeitig steht dem Wohnungseigentümer als VN ein vertraglicher Anspruch gegen seine eigene Leitungswasserversicherung zu.