·Nachricht ·Krankenversicherung
VU darf im Notlagentarif mit rückständigen Beiträgen aufrechnen
| Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung darf der Versicherer mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers (VN) aufrechnen. Mit dieser für den VN ungünstigen Aussage beendete der BGH nun einen Meinungsstreit (BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. IV ZR 81/18, Abruf-Nr. 206312). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 4 | ID 45735801