HINWEIS:

Aktuell sind wir wegen einer technischen Störung telefonisch nicht erreichbar.

Bei Fragen zu den IWW-Webinaren schicken Sie uns bitte eine E-Mail an seminare@iww.de.

Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

14.11.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Versicherer muss Reparaturablaufplan konkret bestreiten

| Legt der Geschädigte zum Nachweis der Berechtigung einer im Verhältnis zur Prognose verlängerten Reparaturdauer einen Reparaturablaufplan vor, kann der Versicherer nicht pauschal dessen Richtigkeit bestreiten. Er muss konkret darlegen, was er warum für unzutreffend hält, so das LG Frankenthal (Urteil vom 22.08.2018, Az. 2 S 7/18, Abruf-Nr. 204368 ). |