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05.09.2019 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Kosten für Reparaturablaufplan sehr gut begründet

Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen Reparaturablaufplan an, muss er die Kosten dafür erstatten. Von der Schadenpauschale sind die Kosten nicht gedeckt, entschied mit sehr guter Begründung das AG Mainz.