05.09.2019 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Kosten für Reparaturablaufplan sehr gut begründet
Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen Reparaturablaufplan an, muss er die Kosten dafür erstatten. Von der Schadenpauschale sind die Kosten nicht gedeckt, entschied mit sehr guter Begründung das AG Mainz.
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