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· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Quotelung der Sachverständigenkosten bei Haftungsquote

| Haftet der Unfallgegner nur mit einer Quote, muss er auch die Kosten für ein Schadengutachten und auch die übrigen Schadenpositionen des Geschädigten nur im Rahmen der Quote erstatten. Mit dieser Aussage beendete der BGH einen Streit unter verschiedenen Oberlandesgerichten. |

 

Einige Gerichte hatten die Auffassung vertreten: Auch um einen „halben“ Schaden zu beziffern, brauche man ein ganzes Gutachten. Dieser Auffassung hat sich der BGH jedoch nicht angeschlossen (BGH, Urteile vom 7.2.2012, Az. VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11; Abruf-Nrn. 120451 und 120452).

Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 5 | ID 32179090