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· Nachricht · Kfz-Versicherung

Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig

| Die Erstellung eines Reparaturablaufplans ist nach Ansicht des AG Leverkusen keine von der Werkstatt kostenlos zu erbringende Nebenleistung zur Reparatur. Denn ein Geschädigter hat kein eigenes Interesse an einem detaillierten Plan, wann im Einzelnen welche Arbeits- und Organisationsschritte vorgenommen werden. Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen solchen Plan bei der Werkstatt an, muss er die Kosten dafür (hier 59,90 Euro) an den Geschädigten erstatten. |

 

Nach allem, was man hört, benötigen die Versicherer die Reparaturablaufpläne für die interne Sicherheit, wenn die Konzernrevision Zahlungen für Ausfallschäden prüft. Dabei geht es also gar nicht um die Interessen des Geschädigten. Das sieht das AG Leverkusen (Urteil vom 29.06.2017, Az. 20 C 52/17, Abruf-Nr. 196400) völlig richtig. Immer mehr Gerichte sprechen daher die Kosten für die Erstellung des Reparaturablaufplans zu.

Quelle: ID 44971287