25.08.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Einmal hinten, einmal vorne – ein Unfall
Ein WVM-Leser fragt: Ein Versicherungsnehmer (VN) hat bei einem Wendemanöver einen relativ großen Stein überfahren. Erst mit der Stoßstange vorne und dann ein zweites Mal beim Vorbeifahren mit der Fahrerseite. Laut Versicherer/Sachverständiger sind das zwei Schäden. Es muss zwei Mal die Selbstbeteiligung abgezogen werden. Und der VN wird wegen zwei Schäden zwei Mal hochgestuft. Ist das richtig?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig