07.08.2019 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Die Kollision eines Pflugs mit einer Böschung ist ein Unfall
| Stößt der Versicherungsnehmer (VN) beim Abbiegen mit dem am kaskoversicherten Schlepper angehängten Pflug gegen eine Böschung, stellt dies ein von außen kommendes Ereignis und damit einen Unfall gemäß 2.3.2 AKB dar. Das hat das LG Amberg entschieden. |