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· Fachbeitrag · Vermittlerrecht

So umschiffen Sie die Haftungsklippen bei der Beratungsdokumentation

von Dr. jur. Andre Kempf, Rechtsanwalt, Böblingen, und Björn Fleck, Jurist und Sachbuchautor, Hannover

| Bei der Beratungsdokumentation können Sie als Versicherungsmakler viel falsch machen. Das belegen zahlreiche Urteile. Lesen Sie im „WVM“, was Sie aus den Urteilen für Ihre Arbeit lernen können und welche Inhalte Ihre Beratungsdokumentation enthalten muss, damit Sie vor Gericht nicht den Kürzeren ziehen. |

Risikoanalyse und Dokumentation

Die Gerichte unterscheiden teilweise nicht zwischen einem Analysebogen, mit dessen Hilfe die einzelnen Wünsche, Bedürfnisse oder Risiken des Kunden analysiert werden, und der Dokumentation des sich anschließenden Beratungsprozesses. Im Folgenden fassen wir daher zur Vereinfachung unter der Beratungsdokumentation beides zusammen.

 

Sinn der Beratungsdokumentation ist es, dass zu einem späteren Zeitpunkt sowohl für den Versicherungsnehmer (VN) als auch den Versicherungsmakler - nachvollziehbar ist, worüber gesprochen wurde - oder eben nicht.