06.05.2019 · Fachbeitrag · Maklervertrag/Maklervollmacht
Darf der Makler eine (Hausrat-)Versicherung auf Veranlassung nur eines Ehegatten kündigen?
| Darf ein Versicherungsmakler auf Veranlassung eines Ehegatten den auf beide Ehegatten lautenden Hausratsversicherungsvertrag auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten ohne dessen Zustimmung kündigen? Und das obwohl der Makler eine von beiden Ehegatten unterschriebene Maklervollmacht hat? Ist eine solche durch den Makler gegenüber dem Versicherer ausgesprochene Kündigung wirksam? Die Antwort lautet: Ja. |