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30.04.2014 · Fachbeitrag · Maklerrecht

Beitreibung abgetretener Forderungen durch Finanzdienstleister

| Die Beitreibung abgetretener Forderungen durch einen Finanzdienstleister verstößt gegen das RDG, wenn der abtretende Versicherungsnehmer (VN) einen vom Erfolg der Einziehungsbemühungen abhängigen, noch abzurechnenden Anteil erhalten soll, und wenn der Finanzdienstleister nicht als Inkassodienstleister nach dem RDG registriert ist. Das hat das OLG Köln entschieden. |