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06.09.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge

| Ein Anlageberater, der eine Anlage zur Altersvorsorge empfiehlt, die das Risiko eines Totalverlusts hat, haftet dem Anleger, wenn er sein Geld tatsächlich verliert. Das hat das OLG Oldenburg entschieden. |