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06.09.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge

Ein Anlageberater, der eine Anlage zur Altersvorsorge empfiehlt, die das Risiko eines Totalverlusts hat, haftet dem Anleger, wenn er sein Geld tatsächlich verliert. Das hat das OLG Oldenburg entschieden.