Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Haftung

Auch bei der Anlageberatung stets die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Blick haben!

von Ass.jur. Holger Sassenbach, Brase & Collegen AG, München

| Empfiehlt der Versicherungsmakler, bestehende Lebensversicherungsverträge zu verkaufen und den Erlös in Goldgeschäfte zu investieren, muss er neben der Beratung auch seine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Blick haben. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln. WVM stellt die Entscheidung vor, zeigt die Konsequenzen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf und erläutert, wie Makler den Versicherungsschutz sicherstellen. |

Kunde verlangt Ersatz wegen unrentabler Kapitalanlage

Ein Maklerkunde hatte 2010 auf Anraten seines Versicherungsmaklers, einer Versicherungsmakler-GmbH, seine Lebensversicherungen verkauft. Den Verkaufserlös hat er auf Anraten der Versicherungsmakler-GmbH einer weiteren Gesellschaft zum Ankauf von Gold überlassen.

  •