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· Fachbeitrag · Korrespondenzpflicht

Betreuung nach Ende der Courtagezusage?

| Immer wieder stehen Sie vor folgendem Problem: Ein Versicherer hat angekündigt, die Courtagezusage zu widerrufen, wenn Sie kein Geschäft mehr einreichen. Wie können Sie nach dem Widerruf der Zusage noch Ihre Pflichten aus dem Maklervertrag wahrnehmen, wenn Sie keine Vertragsunterlagen über die bestehenden Verträge mehr erhalten und eine Umdeckung der Verträge nicht in Frage kommt? |

 

Um die Antwort vorwegzunehmen: Sie haben Anspruch auf die Vertragsunterlagen. Und Sie haben Möglichkeiten, diesen Anspruch durchzusetzen.

 

Widerruf der Courtagezusage nur für die Zukunft

Der Widerruf der Courtagezusage bedeutet lediglich, dass der Versicherer künftig kein Geschäft von Ihnen annehmen möchte. Auf bestehende Verträge hat der Widerruf grundsätzlich keine keine Auswirkungen.