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· Fachbeitrag · Courtagerückforderung/Untervermittler

Provisionsrückforderungen vom Untervermittler- hohe Hürden für Makler und Vertriebsgesellschaft

von Rechtsanwältin Michaela Ferling, Ferling Retsch Rechtsanwälte, München

| Arbeiten Sie mit Untervermittlern zusammen, müssen Sie hohe Hürden nehmen, wenn Sie nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht ins Verdienen gebrachte Provisionen zurückfordern wollen. Sie müssten die konkret stornierten Verträge und Ihre Nachbearbeitungsmaßnahmen nennen. Das LG München II und das OLG München erläutern, wie Sie diese Hürden nehmen. |

Schuldanerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarung

Eine Vertriebsgesellschaft, die als Versicherungsmaklerin tätig ist, verlangte von einem ehemals für sie tätigen Handelsvertreter, dass er nicht ins Verdienen gebrachte Provisionen zurückzahlt.

 

Im Zuge der Beendigung des Vertragsverhältnisses unterzeichnete der Handelsvertreter ein Schuldanerkenntnis bzgl. des zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Debetsaldos. Kommt er mit einer Rate in Verzug, sollte die Versicherungsmaklerin den dann noch bestehenden Saldo in einem Betrag fordern können. Der Handelsvertreter zahlte stets mit dem Vermerk auf die geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung - wenn auch nicht fristgerecht - den einst anerkannten und unstreitigen Betrag vollständig zurück.