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· Nachricht · Vergütung

Begrenzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf Einzelfall

| Versicherungsberater, die über eine Erlaubnis nach § 34e GewO verfügen, sind r„registrierte Erlaubnisinhaber“ nach § 4 Abs. 1 S. 1 EGRDG. Für ihre Vergütungsansprüche gelten daher die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes entsprechend: Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist auf den Einzelfall beschränkt. Das hat das LG München I im Fall einer Tarifwechsel-Beratung in der privaten Krankenversicherung gegen eine erfolgsabhängige Vergütung klargestellt (LG München I, Urteil vom 18.05.2018, Az. 37 O 8325/17, Abruf-Nr. 201414). |

Quelle: ID 45430097