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20.04.2016 · Fachbeitrag · Courtage/Maklerrecht

Versicherer kann Courtagezusage jederzeit widerrufen

| Der Versicherer kann eine Courtagezusage jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen. Ein Urteil des LG Köln bestätigt diesen Grundsatz. |