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01.11.2007 | Vorteile nutzen!

Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt (§ 7g Absätze 1 bis 4 Einkommensteuergesetz [EStG]). Wie immer hat auch diese Medaille zwei Seiten. Zum Teil verbessern sich die Bedingungen, zum Teil verschlechtern sie sich. So wurden zum Beispiel die günstigen Regelungen für Existenzgründer gestrichen.  

So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Der Abzug erfolgt nicht mehr innerhalb der Gewinnermittlung, sondern wird außerbilanziell vorgenommen. Damit entfällt die bisher erforderliche buchmäßige Bildung von Rücklagen. Das bringt besonders Bilanzierern Vorteile: Die Bildung der Rücklage muss sich nicht mehr aus der Buchführung selbst ergeben.  

 

Unser Tipp: Es reicht, wenn Sie ein Tableau über Ihre voraussichtlichen Investitionen unter Angabe der Wirtschaftsgüter und der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten aufstellen. Der sich daraus ergebende Abzugsbetrag wird dann von dem Gewinn laut Steuerbilanz bzw. von dem Gewinn laut Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgezogen.  

 

Wenn Sie das Wirtschaftsgut anschaffen, müssen Sie den in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Gewinnermittlung gewinnerhöhend hinzurechnen. Gleichzeitig kürzen Sie gewinnmindernd die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies ist neu gegenüber dem bisherigen Recht.  

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme