Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.12.2007 | Abschreibungspool und Sonderabschreibung

Neue Regeln für die Abschreibung – Wann besteht 2007 noch Handlungsbedarf?

Die Unternehmensteuerreform (Abruf-Nr. 072283) bringt Änderungen bei der Abschreibung. Es gibt Fälle, in denen Sie noch vor Jahresende tätig werden müssen.  

Wegfall der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung entfällt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie ab dem 1. Januar 2008 anschaffen. Das heißt: Mit einem Kauf noch im Dezember 2007 retten Sie dauerhaft die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent. Erfolgt der Erwerb erst 2008, dürfen Sie die Kosten grundsätzlich nur noch gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilen.  

 

Unser Tipp: Sie profitieren nur noch von der degressiven Abschreibung, wenn Sie das Wirtschaftsgut bis zum 31. Dezember 2007 angeschafft und nicht nur bestellt haben. Verpflichten Sie deshalb den Lieferanten, dass er spätestens bis zum 31. Dezember 2007 liefert.  

 

Beispiel

Versicherungsmakler V will einen Pkw für sein Maklerbüro anschaffen (Kosten: 50.000 Euro). Je nach Anschaffungszeitpunkt ergeben sich folgende Gewinnauswirkungen:  

 

Erwerb erfolgt  

12/2007  

1/2008  

Degressive Abschreibung 2007: 50.000 Euro x 30 % x 1/12 Jahresbetrag  

1.250 Euro  

 

Buchwert Ende 2007  

48.750 Euro  

 

Degressive Abschreibung 2008: 48.750 Euro x 30 %  

14.625 Euro  

 

Lineare Abschreibung 2008:  

50.000 Euro x 16,66 %  

 

8.330 Euro  

 

Schafft V den Pkw im Jahr 2007 an, kann er 2007 noch 1.250 Euro und 2008 dann 14.625 Euro steuermindernd geltend machen. Im Jahr 2008 sind das 6.295 Euro mehr (= 14.625 Euro ./. 8.330 Euro) als bei der linearen Abschreibung.  

Beachten Sie: Der Wegfall der degressiven Abschreibung ab 2008 gilt auch, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, also zum Beispiel vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2008 dauert. Denn entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung.  

Änderungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)