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01.08.2007 | Unternehmensteuerreform 2008

Diese neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2008 für Sie

Der Bundesrat hat der „Unternehmensteuerreform 2008“ am 6. Juli 2007 zugestimmt. Die neuen Regeln für Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2008 gelten und bringen auch Änderungen für mittelständische Maklerbüros. Nachfolgend stellen wir die Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen vor.  

 

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von derzeit bis zu 30 Prozent entfällt für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt werden (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz neu [EStG]). Investitionskosten können nur über die gesamte Nutzungsdauer hinweg linear abgeschrieben werden.  

 

Unser Tipp: Der rechtzeitige Kauf bis Silvester 2007 rettet noch die höhere AfA.  

 

Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

  • Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter mindert sich auf 150 (derzeit 410) Euro und wird Pflicht. Dafür entfallen die bisherigen steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten.