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04.12.2008 | Jahresendstrategie

Jetzt noch die Steuerlast für 2008 senken!

Der Jahreswechsel naht. Wie in jedem Jahr geben wir Ihnen auch in diesem Tipps, welche Gestaltungsüberlegungen Sie anstellen sollten, um die Steuerlast für 2008 noch spürbar zu senken.  

Gewinnverlagerung

Zwar ändern sich die Ertragsteuersätze für Selbstständige 2009 nicht. Eine Gewinnverlagerung lohnt sich jedoch grundsätzlich bei unterschiedlicher Progression in den Jahren 2008 und 2009. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlungen über das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 Einkommensteuergesetz [EStG]). Bilanzieren Sie, so können Sie Aufwendungen verschieben, indem Sie Erhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, Beratungs- und Werbemaßnahmen etc. vorziehen oder aufschieben.  

 

Im Vorgriff auf das Jahresergebnis sollten Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen prüfen. Fällt das vorläufige Jahresergebnis 2008 schlecht aus, sollten Sie einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Eine Minderung erhöht Ihre Liquidität.  

 

Ab 2009 wird für Dividenden, Verkäufe von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie bei Anteilsveräußerungen nach § 17 EStG das Halbeinkünfte- durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Damit bleiben nur noch 40 Prozent (bislang 50 Prozent) steuerfrei. Wer die um zehn Prozent höhere Steuerfreistellung nutzen möchte, sollte einen Verkauf von Anteilen im Jahr 2008 erwägen. Bei Verlusten ist es aber besser, bis 2009 zu warten. Die zählen dann zu 60 statt 50 Prozent.  

Auswirkungen der „Unternehmensteuerreform“