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03.06.2011 | Unfallversicherung

Tagegeld bei nachträglichem Krankenhausaufenthalt

Ein Leser fragt: „Muss der Versicherer Unfall-Krankenhaustagegeld zahlen, wenn sich der Versicherungsnehmer vier Jahre nach einer bei einem Unfall erlittenen Schulterfraktur die seinerzeit eingesetzten Platten wieder stationär entfernen lässt?“  

Unsere Antwort: Bei der privaten Unfallversicherung sind eine Reihe von Bedingungsvariationen im Umlauf. Die konkret vereinbarten Bedingungen müssen daher herangezogen werden.  

Allgemein lässt sich sagen: Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (Nr. 2.4.1 AUB 2008) sehen die Zahlung des Krankenhaustagegelds in den Fällen vor, in denen sich der Versicherungsnehmer wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus befindet. Dieser Umstand ist unseres Erachtens auch bei der späteren Entfernung der Platten gegeben, sodass der Versicherer erneut Krankenhaustagegeld leisten muss.  

Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 4 | ID 145638