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01.10.2007 | Umsatzsteuer

Wertpapierkauf bei Vermögensverwaltung steuerpflichtig

Die Vermögensverwaltung ist umsatzsteuerpflichtig. Daher sind nach Ansicht der Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland auch Wertpapiertransaktionen im Rahmen einer Vermögensverwaltung umsatzsteuerpflichtig. Sie seien eine unselbstständige Nebenleistung. Die OFD gründet diese Meinung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25.2.1999, Rs. C-349/96; Urteil vom 27.10.2005, Rs. C-41/04; Urteil vom 26.5.2005, C-465/03; Abruf-Nr. 052474). Dieser Grundsatz ist ab 2007 generell anzuwenden, so die OFD. Damit verteuern sich die Gebühren für Sparer.  

Unser Tipp: Getrennte und damit zum Teil steuerfreie Leistungen liegen vor, wenn der Kunde selbst über die Transaktion entscheiden kann. Hierzu muss er vor der Order von seiner Bank informiert werden und dem Institut einen Auftrag erteilen. (Verfügung vom 26.2.2007, Az: S 7160 a – 1001 – St 434) (Abruf-Nr. 071638)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 1 | ID 113403