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04.08.2010 | Umgang mit dem Finanzamt

Neue Klage gegen Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft

Die seit 2007 erhobene Gebühr für eine verbindliche Auskunft verstößt weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz, meint das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg (rechtskräftiges Urteil vom 17.3.2010, Az: 1 K 661/08; Abruf-Nr. 101684).  

Wichtig: Das FG hatte zwar die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, weil eine zuvor anhängige Revision aus formalen Gründen gescheitert war. Die Revision wurde aber nicht eingelegt.  

Beachten Sie: Der Bund der Steuerzahler führt vor dem FG Münster ein Musterverfahren gegen die Gebührenpflicht (Az: 3 K 722/08 S). Unter Hinweis auf das Verfahren können betroffene Steuerzahler Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen (§ 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) beantragen.  

Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 3 | ID 137575