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04.02.2011 | Übergang des Gebäudeversicherungsvertrags

Gebäudeversicherung und Eigentumswechsel: Was wird aus der Courtage des Altmaklers?

von Dr. Peter Loibl, Charta Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf

Ein Leser schildert folgendes Problem: „Wir haben mit einem Versicherer seit Jahren eine Courtagevereinbarung. Jetzt erhielten wir eine Mitteilung, dass ein von uns vermittelter Gebäudeversicherungsvertrag bei Eigentumswechsel nicht mehr in unserem Maklerbestand bleibt bzw. nur, wenn von dem neuen Eigentümer ein auf uns lautender Maklervertrag vorgelegt werden kann. Ist das rechtens? Was wird aus unserer Courtage? Kann der Versicherer die Courtagepflicht durch Umschlüsselung des Vertrags umgehen? Haben wir ein Recht auf Einsicht zur Kontrolle des Versicherers?“  

 

Lesen Sie nachfolgend die Antworten auf diese vier Fragen.  

Was wird aus dem Maklervertrag?

Die Gebäudeversicherung geht automatisch vom alten auf den neuen Wohnungseigentümer über (§ 95 Versicherungsvertragsgesetz). Der neue Wohnungseigentümer tritt aber nicht automatisch in den Maklervertrag ein, den Sie mit dem alten Wohnungseigentümer geschlossen haben. Es findet also keine Rechtsnachfolge statt.  

 

Der neue Wohnungseigentümer müsste daher mit Ihnen einen (neuen) Maklervertrag schließen. Schließt er ab, erhalten Sie die Courtage weiter. Tut er das nicht, stellt sich die Frage, was aus Ihrer Courtage wird. Pauschal lässt sich das nicht beantworten.  

Was wird aus der Courtage?