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08.04.2010 | Telefon

Abhören von MP3-Dateien mit Mobiltelefon am Steuer

Wer am Steuer das Mobiltelefon ans Ohr hält, um auf diesem gespeicherte MP3-Musikdateien zu hören, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), so das Oberlandesgericht Köln. Denn es ist nach § 23 Absatz 1a StVO verboten, während der Fahrt das Mobiltelefon aufzunehmen oder zu halten. Der Fahrer muss stets beide Hände frei haben, so will es die Vorschrift. (Beschluss vom 12.8.2009, Az: 83 Ss-Owi 63/09) (Abruf-Nr. 093258)  

Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 2 | ID 134826