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01.03.2004 | Steueränderungen

Einzelheiten zur "Steueramnestie"

Einen ersten Überblick über die "Steueramnestie" und das neue "Strafbefreiungserklärungsgesetz" haben wir Ihnen in der Februar-Ausgabe (Seiten 13 bis 16) gegeben. Jetzt konkretisiert und erläutert das Bundesfinanzministerium in einem 28-seitigen Merkblatt Einzelheiten. Darin bestätigt sich unser erster Eindruck, dass Betroffene unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen sollten, um Fehler zu vermeiden. Denn Fehler beim Ausfüllen gehen zu Lasten der Betroffenen. Im Merkblatt heißt es dazu:

"Die strafbefreiende Wirkung ist abhängig von der Erklärung und Zahlung des Betroffenen. Er trägt das Risiko einer weiter bestehenden Strafbewehrung, wenn er die auf Steuerverkürzung beruhenden Einnahmen nicht vollständig oder unzutreffend erklärt oder die Zahlung nicht oder nicht fristgerecht leistet."

Unser Service: Sie erhalten das Merkblatt vom 3. Februar 2004 (Az:  IV A 4 - S 1928 - 18 /04) auch unter der Abruf-Nummer 040342 . Neuabonnenten finden dort auch den Übersichts-Beitrag aus der Februar-Ausgabe. Sie können ihn abrufen unter der Abruf-Nummer 040412 .

Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 3 | ID 98328