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01.12.2005 | Steueränderungen

Aus für Steuerspar-Modelle

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 24. November 2005 beschlossen, Steuerspar-Modelle rückwirkend zum 11. November 2005 mit einem neuen §  15b EStG den Garaus zu machen. Anleger dürfen künftig bei modellhaften Kapitalanlagen, die mehr als zehn Prozent Anfangsverluste bezogen auf das Eigenkapital ausweisen, die Verluste nur noch mit später anfallenden positiven Einkünften derselben Einkunftsquelle verrechnen. Bestandsschutz soll nur bei einem Beitritt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gewährt werden. Betroffen sind inländische Modelle mit hohen Anfangsverlusten:

  • Geschlossene Fonds, insbesondere Medien-, Solar- und Wind-energiefonds sowie Wertpapierhandelsfonds
  • Stille Beteiligungen
  • Fremdfinanzierte Privatrenten

    Kaum oder überhaupt nicht betroffen sind Immobilien-, Lebensversicherungs-, Schiffs- und Private-Equity-Fonds, weil sie vorrangig rendite-orientiert sind und auf das zügige Erreichen der Gewinnphase abzielen. Auch nicht tangiert sind inländische Fonds mit langfristig positiven Rendite-Aussichten und Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die entweder gewerblich tätig sind oder auf dortige Immobilien setzen. Diese streben angesichts der Steuerfreibeträge jenseits der Grenze Gewinne statt roter Zahlen an.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 1 | ID 98649