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05.11.2009 | Sozialversicherung

Telefonakquisiteurin ist sozialversicherungspflichtig

Die Telefonakquisiteurin einer Versicherungs- und Wirtschaftsberatung, die Termine für die Außendienstmitarbeiter von zu Hause aus mit den Kunden vereinbart, ist sozialversicherungspflichtig. Für eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sprach für das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein im konkreten Fall vor allem, dass die Telefonakquisiteurin  

  • faktisch ein festes Gehalt bezogen hatte, wie sich aus Provisionsabrechnungen bzw. Vorschusszahlungen ergab,
  • im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig war und
  • nach außen hin für die Versicherungs- und Wirtschaftsberatung offiziell aufgetreten war.

Wichtig: Selbst wenn man die Telefonakquisiteurin als Selbstständige qualifizieren würde, käme man zu keinem anderen Ergebnis, so das LSG. Dann wäre sie Heimarbeiterin (§ 12 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IV) - und gelte als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. (Urteil vom 25.3.2009, Az: L 5 KR 28/07) (Abruf-Nr. 092198)  

Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 4 | ID 131311