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01.12.2003 | Sozialversicherung

Neue Werte ab 1. Januar 2004

Am 1. Januar 2004 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Die Eckdaten für das Jahr 2004 sehen wie folgt aus:

 Werte für das Jahr 2004 

  Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen    
Renten- und Arbeitslosenversicherung    
- jährlich 61.800 Euro 52.200 Euro
- monatlich 5.150 Euro 4.350 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung    
- jährlich 41.850 Euro 41.850 Euro
- monatlich 3.487,50 Euro 3.487,50 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung    
- jährlich 46.350 Euro 46.350 Euro
- monatlich 3.862,50 Euro 3.862,50 Euro
Beitragssätze 1)    
- Krankenversicherung (KV) je nach KV je nach KV
- Pflegeversicherung 1,7 % 1,7 %
- Arbeitslosenversicherung 6,5 % 6,5 %
- Rentenversicherung 19,5 % 19,5 %
Geringfügigkeitsgrenze 400 Euro 400 Euro
Einkommensgrenze für die Familienversicherung 345 Euro 345 Euro
1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich je zur Hälfte.

Beachten Sie: Sollten sich wider Erwarten noch Änderungen ergeben, werden wir Sie unverzüglich im Internet darüber informieren.

Quelle: Ausgabe 12 / 2003 | Seite 3 | ID 98281