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01.01.2003 | Sozialversicherung

Neue Werte ab 1. Januar 2003

Am 1. Januar 2003 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Wichtigste Änderung in diesem Jahr: Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung wird von der Beitragsbemessungsgrenze abgekoppelt. Die Eckdaten für das Jahr 2003 sehen wie folgt aus:

 Werte für das Jahr 2003 

  Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen    
Renten- und Arbeitslosenversicherung    
- jährlich 61.200 Euro 51.000 Euro
- monatlich 5.100 Euro 4.250 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung    
- jährlich 41.400 Euro 41.400 Euro
- monatlich 3.450 Euro 3.450 Euro
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung    
- jährlich 45.900 Euro 45.900 Euro
- monatlich 3.825 Euro 3.825 Euro
Beitragssätze *)    
- Krankenversicherung (KV) je nach KV je nach KV
- Pflegeversicherung 1,7 % 1,7 %
- Arbeitslosenversicherung 6,5 % 6,5 %
- Rentenversicherung 19,5 % 19,5 %
Geringfügigkeitsgrenze 325 Euro 325 Euro
*) Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich jeweils die Hälfte.

Beachten Sie: Sollten sich wider Erwarten noch Änderungen ergeben, werden wir Sie unverzüglich im Internet informieren.

Quelle: Ausgabe 01 / 2003 | Seite 3 | ID 98129