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04.08.2010 | „Schneeballsystem“

Anleger können Scheinrenditen neutralisieren

Anleger können Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ jetzt steuerlich neutralisieren. Denn die Finanzverwaltung hat sich zu einer Kulanzlösung für geprellte Anleger durchgerungen.  

 

So lösten Finanzverwaltung und BFH die Frage bisher

Anleger müssen Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ schon dann versteuern, wenn fiktive Beträge auf Konten der betrügerischen Anbieter gebucht worden sind. Der steuerbare Bereich wird erst verlassen, wenn der Anleger den Betrug erkennt. Erst dann muss er die „Luftbuchungen“ nicht mehr als Einnahmen erfassen.  

 

Obwohl der Fiskus also Scheinrenditen der vollen Besteuerung unterwarf, zeigte er sich im Verlustfall unnachgiebig. Fiel der Betrug Jahre später auf, war dieser Vorgang für die Finanzverwaltung und Rechtsprechung steuerlich irrelevant. Begründung: Es handelt sich um Totalverluste auf der Vermögensebene. Diese Handhabe der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof mehrfach gedeckt, zuletzt mit Urteil vom 16. März 2010 (Az: VIII R 4/07; Abruf-Nr. 102114).  

 

Finanzverwaltung hat Einsehen