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06.12.2010 | Anlagevermittlung

Finanzämter berechnen Verluste bei Phoenix-Anlegern

Der endgültige Ausfall der Scheinrenditen aus der Beteiligung an der Phoenix Kapitaldienst GmbH wird als Verlust bei der Besteuerung der Phoenix-Anleger berücksichtigt, wenn die Gewinne der Vorjahre der Besteuerung unterlegen haben. Auf diese Billigkeitsmaßnahme haben sich die Finanzministerien der Länder und des Bundes geeinigt. Die Finanzämter werden die betroffenen Verfahren, die bisher auf der Grundlage eines Einspruchs ruhen, wieder aufnehmen und eine Neuberechnung durchführen. Die Steuernachzahlungen, vor allem für den Zeitraum von 2001 bis 2005, werden gestundet, bis die Prüfung hinsichtlich der Berücksichtigung des Verlusts abgeschlossen ist.  

Hintergrund: Die Phoenix Kapitaldienst GmbH bot Anlegern die Anlage von Geldern in Options- und Termingeschäften an. Diese wurden jedoch - wenn überhaupt - nur zum Teil durchgeführt. Ein Großteil floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) untersagte 2005 die Fortführung des Geschäftsbetriebes. Kurz darauf eröffnete das AG Franfurt/Main das Insolvenzverfahren. Für die Finanzverwaltung entstand das Problem, wie mit den Scheinrenditen umzugehen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Scheinrenditen zu versteuern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt. Eine Lösung konnte deshalb nur im Billigkeitswege beim „Verlust“ der Scheinrenditen gefunden werden (Finanzministerium Thüringen, Medieninformation vom 21.10.2010).  

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 4 | ID 140652