01.04.2005 | "Rürup-Rente" - Das Baby beginnt zu laufen
 Erste "Pflegemaßnahmen" des BMF
  von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swiss Life, München
   In der März-Ausgabe haben wir Ihnen die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zur "Rürup-Rente" vorgestellt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) erste "Pflegemaßnahmen" ergriffen und Klarstellungen zur Handhabung des Vorsorge-Babys vorgenommen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen für Ihre Kunden kurz vor (Schreiben vom 24.2.2005, Az: IV C 3 - 2255 - 51/05; Abruf-Nr.  050607 ). 
   Welche Beiträge können geltend gemacht werden?
   Steuerlich geltend gemacht werden können künftig folgende Beiträge (Textziffer [Tz.] 2 des BMF-Schreibens): 
     |  Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar |  
 
     |  Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, |  
 
       |  Nachzahlung freiwilliger Beiträge, |  
 
     |  freiwillige Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Renteninanspruchnahme, |  
 
     |  freiwillige Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung in Folge Versorgungsausgleichs und |  
 
     |  Einzahlungen zur Abfindung von Anwartschafen auf betriebliche Altersvorsorge gemäß Â§  187b Sozialgesetzbuch VI |  
 
     |  Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen |  
 
     |  Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen |  
 
     |  Beiträge zu "Rürup-Verträgen" |  
 
   Besonderheiten bei der "Rürup-Rente"
  
	
	
		
			Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
		
				
								
						
						
							- 
								24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
							
 
							- 
								Endet automatisch; keine Kündigung notwendig
							
 
						
						
					 
					
						
						
							- 
								Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein.
							
 
						
						
					 
							 
	 
 
		 
		
			                                    
                                                
	
		
		Facebook
		
	 
	Werden Sie jetzt Fan der WVM-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
	Zu Facebook