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01.08.2004 | Makler haftet für Falschberatung

Sicherheitstraining auf Rennstrecke vom Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst

Der Versicherungsmakler muss die Versicherungsinteressen seines Kunden umfassend betreuen. Und er muss entsprechend beraten. Stichwort: Best Advice. Dass es dabei oft auf Nuancen beim Versicherungsschutz ankommt, musste eine Versicherungsmaklerin vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe erfahren (rechtskräftiges Urteil vom 1.7.2004, Az: 12 U 85/04; Abruf-Nr.  041953 ).

Der zu Grunde liegende Fall

Ein Maklerkunde erwarb im Jahr 2001 ein Cabriolet der Marke Maserati Spyder Cambiocorse. Er suchte die Versicherungsmaklerin auf, mit der er eine Maklervereinbarung geschlossen hatte. Der Mann fragte die Angestellte, ob Fahrten auf Rennstrecken insbesondere auf dem Hockenheim- oder Nürburg-Ring unter den von ihm gewünschten Vollkasko-Versicherungsschutz fielen. Die Angestellte verneinte, und der Mann schloss keine Vollkasko-Versicherung ab.

Im März 2003 kam es bei einem Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring zum Unfall (Schaden am Maserati: 41.000 Euro).

  • Der Mann forderte von der Maklerin Schadenersatz. Begründung: Falschberatung. Fahrten im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings hätten sehr wohl durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert werden können.
  • Die Maklerin wandte ein, der Mann habe nicht konkret nach dem Fahrsicherheitstraining auf der Rennstrecke gefragt.
    Die Entscheidung des Gerichts

    Das OLG sprach dem Mann Schadenersatz zu. Es hat seine Frage nach dem Vollkasko-Versicherungsschutz wie folgt ausgelegt.