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01.06.2003 | Lukrative Alternative zur Vertragskündigung

Kapitallebensversicherungen verkaufen

Mit der Kündigung einer Kapitalversicherung verlieren Versicherungsnehmer in der Regel viel Geld. Denn die Versicherungsgesellschaften erstatten nur den Rückkaufswert, gemindert um Storno-Abschläge. Bei Vertragslaufzeiten von weniger als zwölf Jahren fallen darüber hinaus Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an, die das Ergebnis weiter verschlechtern.

Dass es Alternativen gibt, zeigt Lutz Schroeder, Vorstand der cash.life AG aus München.

cash.life bietet Alternative

Die cash.life AG kauft seit dreieinhalb Jahren Policen zu einem deutlich höheren Betrag als dem Rückkaufswert und wird an Stelle des vorherigen Policeninhabers Beitragszahler. Sie übernimmt als Begünstigte die Ertragsteuern und garantiert bei vorzeitigem Todesfall eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung.

Das Marktpotenzial ist gewaltig. Von den rund 89 Mio. Kapitalversicherungsverträgen existiert hierzulande nur die Hälfte bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Jeder zweite Vertrag wird vorzeitig gekündigt. Auslöser sind zumeist finanzielle Notlagen, etwa infolge von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen Versicherungsnehmer vorzeitig aussteigen, weil sie das frei werdende Kapital renditestärker anlegen wollen. Die durchschnittliche Stornoquote der Versicherungsgesellschaften liegt jährlich bei etwa fünf Prozent. Dies entspricht einem Auszahlungsvolumen von sieben bis acht Mrd. Euro.

Welche Policen kommen in Frage?

cash.life übernimmt laufende Verträge und führt sie bis zur Fälligkeit weiter. Das Kaufpreisangebot liegt dabei bis zu 15 Prozent über dem vom Versicherer kalkulierten Rückkaufswert. Die Höhe des Kaufpreises hängt ab von der Bonität und Finanzstruktur der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, der Wahrscheinlichkeit der prognostizierten Ablaufleistung sowie auch individuellen Merkmalen der Vertragsgestaltung. Damit cash.life ein Kaufangebot abgeben kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Restlaufzeit der Police darf höchstens 15 Jahre betragen.