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01.06.2004 | "Gebrauchte" Lebensversicherungen

Second-hand LV vermitteln?

von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen

Einer Ihrer Kunden will eine Lebensversicherung kündigen, weil er sich in einer wirtschaftlichen Zwangslage befindet. Ein anderer Kunde sucht eine risikolose Kapitalanlage. Was liegt näher, als die beiden zusammenzubringen und die Police zu verkaufen? Das hat Vorteile für alle Beteiligten.

Vorteile für den kündigungswilligen Kunden
  • Im Kündigungsfall bekommt der Kunde lediglich den Rückkaufswert, gegebenenfalls gemindert um einen Storno-Abschlag. Im Verkaufsfall fallen diese Abschläge nicht an.
  • Bei Kündigung gehen dem Kunden Ansprüche auf Schlussgewinnanteile verloren. Beim Verkauf bleiben die Ansprüche dem Käufer erhalten. Sie erhöhen den Verkaufspreis.
  • Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Jahre) fallen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an. In Verkaufsfällen geht die Steuerpflicht auf den Käufer über. Falls dieser nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit seinerseits den Vertrag kündigt, ist die Steuerfreiheit der Erträge gesichert.
    Vorteile für den Versicherungsmakler
  • Der erwerbende Kunde erhält eine sichere Kapitalanlage.
  • Der die Police verkaufende Kunde bekommt wesentlich mehr als wenn er seinen Lebensversicherungsvertrag kündigen würde.
  • "cash.life" wirbt mit einem Kaufpreis bis zu 15 Prozent über dem Rückkaufswert bei Kündigung.
  • Andere Berechnungen gehen von einem Mehrerlös zwischen drei und sieben Prozent aus.