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03.11.2008 | Lebensversicherung

Verfügungsklausel berechtigt auch zur Kündigung

Die Klausel „Die Gesellschaft kann den Inhaber des Versicherungsscheines als verfügungs- insbesondere empfangsberechtigt ansehen“ berechtigt den Inhaber des Versicherungsscheins auch zur vorzeitigen Kündigung des Lebensversicherungsvertrags, um den Rückkaufswert zu erlangen. (Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 19.2.2008, Az: 3 U 45/07) (Abruf-Nr. 081573)  

Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 2 | ID 122641