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07.03.2011 | Lebensversicherung

Einnahmen aus einer Lebensversicherung englischen Rechts

Der Versicherungsnehmer muss die bei einer Lebensversicherung englischen Rechts jährlich gewährten garantierten Wertzuwächse erst beim Eintritt des Versicherungsfalls versteuern. Vorausgesetzt, sie sind nicht in den regelmäßigen Auszahlungen enthalten. Die Wertzuwächse „fließen“ ihm nicht schon im Jahr der Gutschrift zu. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall einer „Wealthmaster Choice Account Police“ entschieden (Urteil vom 30.11.2010, Az: VIII R 40/08; Abruf-Nr. 110629).  

Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 2 | ID 142831