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01.09.2004 | Kombi-Rente

Finanzierungsvermittlungskosten als Werbungskosten abzugsfähig

von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen

Die Nebel lichten sich bei der Frage, ob Finanzierungsvermittlungskosten im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Kombi-Rente als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften abzugsfähig sind. Nachfolgend der aktuelle Stand der Diskussion.

Das Konzept des Anbieters

Verträge über eine kreditfinanzierte Kombi-Rente bestehen üblicherweise aus vier Elementen:

  • Einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen einen Einmalbeitrag, aus der eine lebenslange Rentenzahlung ab Vertragsbeginn resultiert.
  • Einem Darlehen zur Bestreitung des Einmalbetrags für die Rentenversicherung.
  • Einem (Investment-)Sparplan, mit dem die Rückzahlungsmittel für das Darlehen angespart werden.
  • Einer Risikolebensversicherung.