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01.03.2004 | Kein Bestandspflegegeld vom Versicherer

Rckstellung fr Verwaltungskosten fr bestehende Lebensversicherungsvertrge?

Drfen Rckstellungen fr Verwaltungskosten gebildet werden, die fr bestehende Lebensversicherungsvertrge entstehen, wenn der Versicherer kein Bestandspflegegeld zahlt? Das Finanzgericht (FG) Mnster hat diese Frage zu Ungunsten des Maklers entschieden. Dennoch bietet die Entscheidung wichtige Argumente (Urteil vom 17.12.2002, Az: 12 K 1985/99 E,G; Abruf-Nr.  040112 ).

Der zu Grunde liegende Fall

Der Klger war Versicherungsmakler und beschftigte in seinem Bro 16 Mitarbeiter. In der Bilanz zum 31. Dezember 1992 bildete er erstmalig eine Rckstellung fr Verwaltungskosten fr bestehende Lebensversicherungsvertrge in Hhe von 334.880 DM. Fr die Hhe der Rckstellung schtzte er den Verwaltungsaufwand pro Lebensversicherungsvertrag auf zwei Mitarbeiterstunden. Bei Kosten von 160 DM hierfr und 2.093 Vertrgen ergab das einen Betrag von 334.880 DM.

Das Finanzamt kam zum Ergebnis, dass die Bildung der Rckstellungen nicht zulssig sei. Die Einsprche des Versicherungsmaklers blieben erfolglos. Die Grundstze zur Bilanzierung schwebender Geschfte seien einschlgig, so das Finanzamt.

  • Eine Rckstellung wegen drohender Verluste sei erst zulssig, wenn aus dem schwebenden Geschft ein Verlust drohe.
  • Der knftig fr die Lebensversicherungsvertrge entstehende Aufwand in Form von Beratung der Kunden sei wirtschaftlich erst verursacht, wenn der Beratungsbedarf beim Kunden anfalle.
  • Auerdem sei nicht auszuschlieen, dass der Aufwand fr die Mitarbeiter auch mit der Werbung fr Neugeschft zusammenhinge.
    Die Entscheidung des Gerichts