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01.01.2006 | Kapitalanlagen

Kurswert der Telekom-Bonusaktien

Bonusaktien sind steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aktionäre die Bonusaktien mit dem niedrigsten Kurswert an einer deutschen Börse an dem Tag versteuern müssen, an dem die Aktien in ihr Depot eingebucht worden sind (Urteil vom 7.12.2004, Az: VIII R 70/02; Abruf-Nr.  050999 ). Im Fall der Telekom-Bonusaktien hat, wie uns Steuerberater Hartmut Oberhoff aus Solingen mitteilt, das Finanzgericht (FG) Düsseldorf diesen Wert auf 41,45 Euro festgelegt. Die Finanzverwaltung ging ursprünglich von 43,40 Euro aus.

Unser Tipp: Betroffene Aktionäre sollten mit der Erledigung ihres Einspruchs daher nur einverstanden sein, wenn der am Tag der Einbuchung in ihr Depot nachgewiesene niedrigere Kurs von 41,45 Euro zu Grunde gelegt wird.

Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 3 | ID 98671