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01.02.2005 | Fremdfinanzierte Leibrente

Neu: Die fünf Kriterien zur Ermittlung der Überschusserzielungsabsicht

Wer eine voll kreditfinanzierte einmalige Zahlung leistet und dafür eine regelmäßig fällige, sofort beginnende Leibrente erhält, kann die Finanzierungskosten für den Kredit als Werbungskosten absetzen. Vorausgesetzt wird eine Überschusserzielungsabsicht. Diese ermittelt das Finanzamt, indem es eine Prognoserechnung anstellt. Welche Werte in welcher Höhe darin einfließen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Mehr dazu im folgenden Beitrag.

Hintergrund

Wer eine sofort beginnende fremdfinanzierte Leibrente abschließt, kann seine Finanzierungskosten für den Kredit wie Zinsen, Disagio, und Bearbeitungsgebühr als Werbungskosten von den Sonstigen Einkünften absetzen. Bedingung: In der Gesamtlaufzeit der Rente müssen die im Laufe der Jahre steuerpflichtigen Ertragsanteile insgesamt höher sein als die Finanzierungskosten und sonstigen Werbungskosten (Stichwort: Überschusserzielungsabsicht).

"Totalüberschuss" der Einnahmen über die Werbungskosten

Ob ein solcher "Totalüberschuss" möglich ist, prüft das Finanzamt mittels Prognoserechnung. Dabei berücksichtigt es alle objektiven Umstände des Einzelfalls. Maßgebend sind die Verhältnisse bei Abschluss des Rentenvertrags. Das Finanzamt muss die Nennbeträge der jährlichen steuerpflichtigen Ertragsanteile und der jährlichen Finanzierungskosten auf die mutmaßliche Rentengesamtlaufzeit hochrechnen. Es darf nicht etwa zu Lasten des Steuerzahlers der Prognoserechnung abgezinste Beträge zu Grunde legen.

Wichtig: Auf die Gesamtlaufzeit gesehen muss insgesamt ein steuerlicher Überschuss herauskommen, auch wenn er gering ist.

Einzelheiten der Prognoserechnung

Folgende fünf Punkte sind bei der Prognoserechnung zu beachten (BFH, Urteil vom 16.9.2004, Az: X R 25/01; Abruf-Nr.  043305 ):

1. Mutmaßliche Rentenlaufzeit anhand Sterbetafeln

Bei der Prognoserechnung muss für die Laufzeit der Leibrente auf die Lebenszeit nach der neuesten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes abgestellt werden. Die Werte können der "abgekürzten Sterbetafel" entnommen werden (unter www.destatis.de Rubrik "Bevölkerung"- Stichwort: "Aktuelle Sterbetafel"). Es muss nicht die "Allgemeine Deutsche Sterbetafel" sein (da keine realistischen Werte).