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01.05.2005 | LV-Finanzierung

So berechnet sich der "Totalüberschuss" bei der Leibrente

Wer eine voll kreditfinanzierte einmalige Zahlung leistet und dafür eine regelmäßig fällige, sofort beginnende Leibrente erhält, kann die Finanzierungskosten für den Kredit (Zinsen, Disagio, Bearbeitungsgebühr usw.) als Werbungskosten absetzen. Bedingung: In der voraussichtlichen Gesamtlaufzeit der Rente müssen die im Laufe der Jahre steuerpflichtigen Ertragsanteile insgesamt höher sein als alle Werbungskosten (Überschusserzielungsabsicht). Ob ein solcher "Totalüberschuss" möglich ist, überprüft das Finanzamt durch eine Prognoserechnung. Es rechnet die Nennbeträge der jährlichen steuerpflichtigen Ertragsanteile und der jährlichen Finanzierungskosten auf die mutmaßliche Rentengesamtlaufzeit hoch. Dabei legt es die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Amtlichen Sterbetafeln zu Grunde (mehr dazu in Ausgabe 2/2005, Seiten 11 und 12 ).

Wichtig: Vereinbart ein Mann bei Vertragsschluss eine Hinterbliebenenrente zu Gunsten seiner (jüngeren) Ehefrau, muss das Finanzamt bei der Prognose auch den steuerpflichtigen Teil der Zahlungen ansetzen, die die Frau nach dem Tod des Mannes erhalten wird, so der Bundesfinanzhof Dadurch verlängert sich der Prognosezeitraum. Im Urteilsfall ergab sich erst unter Einrechnung der längeren Lebenserwartung der Frau ein Totalüberschuss. Der Mann durfte daher die Finanzierungskosten als Werbungskosten abziehen. (Urteil vom 16.9.2004, Az: X R 29/02; Abruf-Nr.  050491 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 1 | ID 98539