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01.10.2006 | Finanzierung

Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verpfändung

Folgende Klausel zur Verpfändung eines Kontoguthabens für gesetzliche Forderungen eines Kreditinstituts gegen Dritte ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein unwirksam:

Das Pfandrecht sichert auch Ansprüche der Sparkasse gegen Dritte, für deren Verbindlichkeiten der Kunde persönlich haftet.

(Urteil vom 4.5.2006, Az: 5 U 192/05; Abruf-Nr.  061946 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 2 | ID 98808