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01.07.2005 | Finanzierung

Kreditkündigung bei Bankenfusion?

Die Fusion zweier Banken allein eröffnet dem Kreditnehmer kein generelles Sonderkündigungsrecht. Entsprechende Hoffnungen von Kunden der HypoVereinsbank und Unicredit, einen "teuren" Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung "los zu werden", dürften sich daher nicht erfüllen. Ein Kreditvertrag kann nur aus wichtigen Gründen ohne Vorfälligkeitsentschädigung fristlos gekündigt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Der Kreditnehmer muss nachweisen, warum er bei der mitfusionierenden Bank unter keinen Umständen ein Darlehen aufgenommen hätte. Er muss insbesondere ein berechtigtes privates oder geschäftliches Interesse daran haben, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Aktivitäten gerade diesem Institut nicht zu offenbaren.

Wichtig: Besteht ein wichtiger Kündigungsgrund, muss der Kreditnehmer innerhalb angemessener Frist reagieren (zwei Wochen, eventuell zuzüglich einer Prüfungs- und Überlegungsfrist). Eine Kündigung erst zwei Monate nach der Fusion der Banken - wie im Fall vor dem OLG - ist jedenfalls zu spät. (Urteil vom 25.6.2001, Az: 9 U 143/00; Abruf-Nr.  011101 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 3 | ID 98572