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01.08.2004 | Um- und Anschlussfinanzierung

Tipps zur Vorfälligkeitsentschädigung sowie zum Forward- und Paralleldarlehen

von Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund

Kaum ein anderer Bereich in der "Kunden-Bank-Beziehung" birgt ein derartig großes Konfliktpotenzial wie die Vorfälligkeitsentschädigung. Grund: Die Berechnungsmethoden der Banken sind oft nur schwer zu durchschauen.

Lesen Sie daher nachfolgend, wann die Bank von Ihnen oder Ihren Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann und wie hoch diese sein darf. Außerdem zeigen wir Finanzierungsalternativen, mit denen eine Vorfälligkeitsentschädigung umgangen und trotzdem vom niedrigen Zinsniveau profitiert werden kann.

BGH-Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Intransparenz von Vorfälligkeitsentschädigungen für Kreditnehmer erkannt. Er hat diverse Urteile erlassen, die zu einer höheren Transparenz und einem besseren Verständnis beim Kreditnehmer führen sollen.

Um dies zu erreichen, entwickelte der BGH Vorgaben, wann ein Kreditnehmer zur vorzeitigen Darlehenskündigung berechtigt ist und was die Bank dann für ihren entgangenen Gewinn als Entschädigung verlangen kann.

Immobilienverkauf und Absicherung eines höheren Kredits

Der Kreditnehmer kann einen Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit grundsätzlich nur in den folgenden Fällen vorzeitig kündigen:

  • Die finanzierte Immobilie soll aus privaten Gründen verkauft werden, zum Beispiel im Zuge einer Scheidung.