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01.12.2006 | Finanzierung

Darlehenskündigung wegen Zinsrückstand zulässig?

Die Kündigung eines langjährigen, tilgungsfrei gestellten Darlehensvertrags wegen eines Rückstands von lediglich drei Zinsraten mit 1,77 Prozent auf die Darlehensschuld verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn

  • das Darlehen bisher anstandslos bedient wurde,
  • das Darlehen grundpfandlich gesichert ist und
  • keine Anhaltspunkte für eine dauerhafte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Darlehensnehmers bestehen.

    Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein den Darlehensnehmern die Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen auf die Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen zugesprochen. Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen sei zu prüfen, inwieweit weniger einschneidende Alternativen zur Kündigung - wie etwa eine Nachbesicherung - in Frage kämen. (Urteil vom 27.4.2006, Az: 5 U 176/05; Abruf-Nr.  061947 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 2 | ID 98836