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01.03.2006 | Finanzierung

Bankdarlehen zu Unrecht fristlos gekündigt

Bankdarlehen werden oft aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verschlechtern. Nicht immer zu Recht! Unzulässig ist eine fristlose Kündigung, wenn

  • der Kunde die Raten weiter pünktlich und vollständig tilgt und
  • die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist.

    Wichtig: Die Bank ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin verpflichtet, das Recht zur fristlosen Kündigung schonend auszuüben. Aus den AGB der Banken ergebe sich klar, dass die Bank bei Veränderung des Risikos die Verstärkung der Sicherheiten verlangen könne. Erst wenn der Kunde dem Verlangen nicht nachkomme, dürfe sie fristlos kündigen. (rechtskräftiges Urteil vom 29.8.2005, Az: 16 U 113/03; Abruf-Nr.  053281 )

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 3 | ID 98703